Rechtliches
Gewährleistung
Für alle Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung nach österreichischem Recht.
01Gesetzliche Gewährleistung
Ist eine Ware bei Übergabe mangelhaft, hast du Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch. Ist beides nicht möglich oder unzumutbar, kannst du Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – Vertragsauflösung verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe (Verbrauchergewährleistungsgesetz, VGG). Tritt ein Mangel innerhalb eines Jahres auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag.
02Freiwillige Garantie
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage, die zusätzlich zur Gewährleistung gegeben werden kann.
Es wird derzeit keine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie angeboten, sofern beim jeweiligen Produkt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
03Mangel melden
Melde Mängel bitte mit Bestellnummer und Fotos über das Kontaktformular. Normale Abnutzung oder Schäden durch unsachgemäße Pflege sind keine Mängel.